Gemeinsame Einladung von MLL Legal und Taktkomm MLL Legal und Taktkomm laden Sie herzlich zu einem exklusiven Event ein, das sich der neuen Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Schweiz widmet. Im Mittelpunkt stehen erste Erfahrungswerte und Lessons Learned der kotierten Schweizer Aktiengesellschaften.
Event-Highlights Nachhaltigkeitsberichterstattung wird zur rechtlichen Pflicht In der Schweiz trat per 1. Januar 2023 die erste Welle der Berichterstattungspflichten für Banken, Versicherungen und kotierte Grossunternehmen in Kraft. Diese Massnahmen sind Teil des Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative. In der EU ist ab 1. Januar 2024 mit der EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) eine noch umfassendere Regulierung in Kraft getreten, die auch kleine börsenkotierte Unternehmen und Drittstaaten wie die Schweiz betrifft.
Wer ist betroffen? CH-Unternehmen mit einem grösseren EU-Footprint müssen sich ab 2025 an die neuen Offenlegungspflichten der CSRD halten. Dies betrifft alle Unternehmen mit Sitz in der EU, die bestimmte Grössenkriterien erfüllen. Auch kleinere Schweizer Unternehmen, die Teil der Lieferkette von EU-Unternehmen sind, müssen möglicherweise bald schon gewissen Offenlegungsanforderungen nachkommen.
Jetzt handeln: Analyse und Vorbereitung Um die neuen Anforderungen fristgerecht zu erfüllen, sollten Unternehmen frühzeitig mit der Analyse ihrer Konzernstruktur, Strategie, Geschäftsmodell sowie ihrer Kundenbeziehungen und Lieferkette beginnen. Eine schrittweise Vorgehensweise ermöglicht eine effektive Umsetzung der neuen Vorschriften und die Nutzung eventueller Ausnahmeregelungen.
Diskussionsfragen und Themen • Rechtliche Auslegung: Wie haben Schweizer Aktiengesellschaften ihre Pflichten interpretiert? • Berichtsstandards: Wer berichtet nach internationalen Standards? Sind die Informationen vergleichbar und transparent? • Reaktionen und Feedback: Wie reagieren Anspruchsgruppen, Medien, Analysten und Banken auf die Berichterstattung? Welche Fragen wurden bei Generalversammlungen gestellt?
Diese Fragen werden wir mit Unternehmensvertretern diskutieren und einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen geben. Zudem beleuchten wir die Ankündigung des Bundesrats, die aktuellen Berichterstattungspflichten im Kontext der EU-Verschärfungen (CSRD/ESRS/CSDDD) zu überprüfen.
Programm:
Berichterstattung nach Art. 964 OR: eine erste Zwischenbilanz Franziska Gumpfer (Taktkomm)
Praxis Insight #1: Nicht-finanzielle Berichterstattung der Implenia Kerstin Brems(Global Head ESG Legal, Implenia)
Praxis Insights:#2: Nicht-finanzielle Berichterstattung der ABB Magdalena Podoska (Head of Sustainability Reporting, ABB)
Zentrale Rechtsfragen rund um die Berichterstattung nach Art. 964 OR und Blick in die Zukunft Alexander Vogel und Michèle Sidler (MLL Legal)
Bitte melden Sie sich via untenstehendem Formular bis am 14. Juni 2024 an oder leiten Sie den Link zur Landing Page gerne an Interessenten weiter. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!